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Kostenübernahme

 

Mit einem (kinder-)ärztlichen Zeugnis (Formblatt A) kann die Kostenübernahme für die heilpädagogische Behandlung bzw. Integrationshilfe beim örtlichen Sozial- oder Jugendamt beantragt werden.
Gesetzliche Grundlagen sind das Bundessozialhilfegesetz (§§ 39-47) und das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§§ 27ff, 35a, 36).

 

Bitte nehmen Sie telefonisch mit uns Kontakt auf, dann können wir Sie bezüglich der Antragstellung beraten und bei Bedarf einen Behandlungsplatz reservieren.

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