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Kostenübernahme |
Mit einem (kinder-)ärztlichen Zeugnis (Formblatt A) kann die Kostenübernahme für die heilpädagogische Behandlung bzw. Integrationshilfe beim örtlichen Sozial- oder Jugendamt beantragt werden.
Bitte nehmen Sie telefonisch mit uns Kontakt auf, dann können wir Sie bezüglich der Antragstellung beraten und bei Bedarf einen Behandlungsplatz reservieren. |